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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Krankenkost“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.02.2012
- L 9 AS 585/08 -

Arbeitslosengeld II: Einnahme von Vitaminen, Mineralien und Enzymen begründen keinen Mehrbedarf nach SGB II

Mehrbedarf nur bei kostenaufwendiger Ernährung aus medizinischen Gründen

Hartz IV Empfänger haben keinen Anspruch auf Mehrbedarf für Nahrungs­ergänzungs­mittel. Nahrungs­ergänzungs­mittel sind zwar Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen, da es sich hierbei aber nicht um kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen handelt, ist ein Anspruch auf Mehrbedarf nicht begründet. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen nun entschieden.

Der Kläger im vorliegenden Fall begehrte in dem zugrundeliegenden Verfahren von dem beklagten Jobcenter die Gewährung eines Mehrbedarfs für Nahrungsergänzungsmittel (insbesondere hochdosierter Vitamin-, Mineralstoff-, Enzympräparate), die sein behandelnder Arzt aufgrund verschiedener Erkrankungen des Klägers, unter anderem Adipositas, Hypertonie und Hyperlipidämie, für erforderlich hielt. Zur Begründung führte der Kläger aus, dass sich sein Lebensunterhalt durch die Einnahme dieser Präparate verteuert werde.Dies lehnte das Jobcenter ab (Bescheid vom 21. September 2006, Widerspruchsbescheid vom 01. November 2006), die dagegen erhobene... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2011
- S 4 AS 2626/09 -

Hartz IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung bei Lactoseintoleranz

Ausweichen auf angebotene kostengünstige lactosefreie Kost und Sojaprodukte zumutbar

Ein Bezieher von Arbeitslosengeld II hat keinen Anspruch auf monatlichen Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung bei Lactoseintoleranz. Auch probiotische Nahrungsergänzungsmittel beim Bezug von Hartz IV nicht mehrbedarfsfähig. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.

Die 48jährige Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Raucherin, die laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II) bezog, machte einen aus medizinischen Gründen bedingten monatlichen Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung geltend. Sie litt an einer Gleichgewichtsstörung der Darmflora, Gastroenteritis bei nachgewiesener Lactoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit).... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 16.07.2008
- S 23 AS 2033/08 ER -

Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf zusätzliches Geld für ärztlich angeordnete Diät

Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II hat Anspruch auf einen Mehrbedarf für purinarme Kost, wenn er an einer Erhöhung des Harnsäurespiegels im Blut (Hyperurikämie) leidet. Ordnet sein Arzt die Diät an, so muss der Grundsicherungsträger monatlich zusätzlich 33 € für die kostenaufwändige Ernährung zahlen. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.

Der 52 Jahre alte Antragsteller ist arbeitslos und bezieht eine Berufsunfähigkeitsrente. Er lebt mit seiner Frau und seiner Tochter in der Nähe von Hoyerswerda. Die Familie erhält ca. 320 € Arbeitslosengeld II monatlich als Aufstockerleistungen. Wegen des erhöhten Harnsäurespiegels im Blut, der zu Gicht führen kann, ordnete sein Arzt eine purinarme Kost an. Der Antragsteller beantragte... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 02.11.2005
- S 34 AS 999/05 ER -

ALG II-Empfänger kann im Einzelfall erhöhten Mehrbedarf für Krankenkost verlangen

Ein Arbeitslosengeld II-Empfänger, der aus verschiedenen Gründen Schonkost einnehmen muss, kann unter Umständen einen höheren Mehrbedarf für Krankenkost verlangen. Der Betrag ist der jährlichen Preisentwicklung anzupassen. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.

Der 27-jährige Antragsteller aus Dresden bezieht seit dem 1. Februar 2005 Arbeitslosengeld II (ALG II). Er hat eine Spenderniere und leidet an einer chronischen Darmentzündung (Morbus Crohn). Seine Ärztin verschrieb ihm wegen der Nierenkrankheit eiweißdefinierte Kost und wegen der Darmkrankheit Vollkost. Die ARGE Dresden erkannte einen monatlichen Mehrbedarf von 30,68 € an. Das entspreche... Lesen Sie mehr