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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „klemmendes Haustürschloss“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 15.03.2002
- 63 S 54/00 -

Mietminderung bei schadhaften Stufen, fehlendem Kokosläufer, mangelhaften Fenstern, klemmendem Haustürschloss, Dachausbau und vielen anderen Mietmängeln

Nicht jede Beeinträchtigung stellt einen Mietmangel dar

Wird das Dach ausgebaut, kann der Mieter die Miete um 20 % mindern. Ebenso steht dem Mieter eine Mietminderung zu, wenn der Parkettboden erheblich beschädigt ist. Viele andere "Mängel", wie z.B. eine defekte Hausnummernbeleuchtung, eine glatte Stufe, rechtfertigen keine Mietminderung. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderten Mieter die Miete, weil nach ihrer Ansicht die Mietsache eine ganze Reihe von Mängeln aufwies. Das Landgericht Berlin konnte aber bei nur wenigen Mängeln eine erhebliche Beeinträchtigung erkennen.Eine nicht funktionierende Hausnummernbeleuchtung lasse eine Beeinträchtigung der Mietsache nicht erkennen, stellte das Landgericht Berlin fest. Etwas anderes könne allenfalls dann gelten, wenn Mieter aufgrund einer bestimmten Nutzung oder anderer besonderer Umstände, die Gegenstand der mietvertraglichen Vereinbarung seien, auf gute Erkennbarkeit der Hausnummer auch im Dunkeln angewiesen seien. Im... Lesen Sie mehr