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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hausfrauenpauschale“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 14.11.2012
- 5 A 1/12 -

Fraktionsvorsitzender verliert Prozess um "Hausfrauenpauschale"

"Hausfrauenpauschale" für Fraktionsvorsitzenden bei nicht erheblicher Nachteil durch ehrenamtliche Tätigkeit nicht gerechtfertigt

Ein Mitglied des Samtgemeinderates, das einen Haushalt führt, hat damit nicht schon automatisch einen Anspruch auf eine "Hausfrauenpauschale" als Entschädigung für seine kommunalpolitische Tätigkeit. Dies entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg.

In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger vom 1. November 2006 bis zum 31. Oktober 2011 im Samtgemeinderat der Samtgemeinde Ilmenau als Fraktionsvorsitzender der Grünen tätig. Er führte als "Hausmann" einen Haushalt von drei, zuletzt noch zwei Personen. Er begehrte für diese Zeit die Gewährung der so genannten "Hausfrauenpauschale" für seine Tätigkeit im Samtgemeinderat. Neben der Aufwandsentschädigung können Ratsmitglieder, die keinen Verdienstausfall geltend machen und einen Haushalt mit mindestens zwei Personen führen, für die Teilnahme an Sitzungen einen Pauschalstundensatz von 6 Euro erhalten, wenn ihnen im "häuslichen Bereich ein Nachteil... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 08.08.2005
- 5 B 34/05 -

Ausschluss eines Kommunalpolitikers aus Kreistagsfraktion gerichtlich bestätigt

Verwaltungsgericht Lüneburg hält Ausschluss eines Abgeordneten aus Fraktion vorläufig für rechtmäßig

Der Antragsteller ist Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und seit November 2001 Abgeordneter im Kreistag des Landkreises Lüneburg. In der Legislaturperiode kam es wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen dem Politiker und seiner Fraktion, u.a. wegen der von ihm gerichtlich geltend gemachten "Hausfrauenpauschale" für die Wahrnehmung seines Mandates. Nach verschiedenen Erörterungen innerhalb der Kreistagsfraktion beschloss diese im Mai 2005 den Ausschluss des Politikers.

Sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der er vorläufig die weitere Teilnahme an den Sitzungen der Fraktion erreichen wollte, ist ohne Erfolg geblieben. Das Gericht hat ausgeführt:Der Fraktionsausschluss sei aufgrund des dem Gericht unterbreiteten Sachverhaltes rechtlich nicht zu beanstanden. Im Rahmen des der Kammer nur zustehenden beschränkten Prüfungsmaßstabes... Lesen Sie mehr



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