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Samstag, 27. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geschäftsgrundlage“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.03.2024
- VIII ZR 363/21 -

Gäste haben Rück­erstattungs­anspruch bei coronabedingten Beherbergungsverbot

BGH zum Beherbergungsverbot während der Corona-Pandemie

Der Bundesgerichtshof hat über die Frage entschieden, ob ein Hotelgast die Rückzahlung des von ihm vorausgezahlten Beherbergungs­entgelts verlangen kann, wenn nach der Buchung ein behördliches Verbot der Beherbergung zu touristischen Zwecken zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erlassen wird, das den gebuchten Zeitraum umfasst.

Die Klägerin buchte im Oktober 2019 zum Zweck einer touristischen Reise für sich und vier Mitreisende drei Doppelzimmer in einem Hotel der Beklagten in Lüneburg für den Zeitraum vom 14. Mai bis zum 16. Mai 2020. Hierbei wählte sie einen nicht stornierbaren Tarif. Das Beherbergungsentgelt zahlte sie im Voraus. Mit E-Mail vom 7. Mai 2020 erklärte die Klägerin gegenüber der Beklagten, sie "storniere" die Buchung und bitte um Rückzahlung. Sie bezog sich dabei auf einen Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung, wonach die Einschränkungen für das touristische Reisen bis zum 25. Mai 2020 gälten. Die Beklagte lehnte eine Rückzahlung ebenso wie eine... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.05.2023
- 7 AZR 169/22 -

Keine Verlängerung befristeten Profi­fußball­vertrags trotz einsatzabhängiger Verlängerungs­klausel nach pandemiebedingten Saisonabbruch

Auch kein Anspruch auf entsprechende Anpassung der Verlängerungs­vereinbarung aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage

In Arbeitsverträgen mit Profifußballern sind Vertragsklauseln geläufig, nach denen sich der für eine Spielzeit befristete Arbeitsvertrag um eine weitere Spielzeit verlängert, wenn der Vertragsspieler auf eine bestimmte (Mindest-)Anzahl von Spieleinsätzen kommt. Eine solche einsatzabhängige Verlängerungs­klausel ist nicht dahin ergänzend auszulegen oder anzupassen, dass im Hinblick auf das pandemiebedingte vorzeitige Ende der Spielzeit 2019/2020 in der Fußball-Regionalliga Südwest der Vertrag sich bei weniger als den festgelegten Einsätzen verlängert. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Der Kläger schloss im August 2019 einen für die Zeit vom 1. September 2019 bis 30. Juni 2020 befristeten Arbeitsvertrag als Profifußballer und Vertragsspieler mit der Beklagten für deren in der Regionalliga Südwest spielende 1. Mannschaft. Nach einer Regelung im Vertrag verlängert sich dieser um eine weitere Spielzeit, wenn der Kläger auf mindestens 15 Einsätze (von mindestens 45 Minuten)... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.04.2023
- VII ZR 144/22 -

Brautpaar muss Fotografin auch nach coronabedingter Absage der Hochzeit vergüten

Leitungserbringung war trotz geltender pandemiebedingter landesrechtlicher Vorgaben möglich

Der Bundesgerichtshof hatte über eine Klage auf Rückgewähr einer an eine Hochzeits-Fotografin geleisteten Anzahlung und auf Feststellung, dass ihr keine weiteren Vergütungsansprüche zustehen, weil die Kläger wegen Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Hochzeitstermin verlegten und deshalb von dem Vertrag zurücktraten bzw. diesen kündigten, zu entscheiden.

Die Kläger beabsichtigten, zu ihrer kirchlichen Hochzeit 104 Gäste einzuladen. Die Durchführung der so geplanten Hochzeit war aufgrund von Beschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie nicht möglich. Die Kläger planten deshalb neu eine Hochzeitsfeier für den 31. Juli 2021 und teilten der Beklagten mit E-Mail vom 15. Juni 2020 mit, für den neuen Termin den Fotografen beauftragen zu wollen,... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 23.01.2023
- 132 C 12148/22 -

Streit um Corona-Hochzeit auf Sylt

Preisminderung für Hochzeitsfeier wegen geforderter Covid-Testung

Das Amtsgericht München hatte über die Höhe einer Rechnung einer Hochzeitsfeier eines Münchener Ehepaares auf Sylt zu entscheiden. Dabei stellte das Amtsgericht München fest, dass die auf der Hochzeitsfeier von der Klägerin verlangte Covid-Testung aller Hochzeitsgäste infolge eines positiven Corona-Tests des Brautvaters zu einem zur Minderung berechtigenden Mangel führt. Die Klägerin könne daher von den Beklagten nur 85 % des dem Grunde nach gerechtfertigten Zahlbetrags von 20.185 Euro verlangen.

Die Beklagten, das Ehepaar aus München, buchten die von der Klägerin geführte Gaststätte auf Sylt für ihre Ende Juni 2022 stattfindende Hochzeitsfeier. Am Tag der Hochzeit zeigte der Vater der Braut Erkältungssymptome und testete sich positiv auf Covid. Da allen Beteiligten die Wichtigkeit der Teilnahme des Brautvaters klar war, suchte man zusammen mit den Geschäftsführern der Klägerin... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2022
- 24 U 117/21 -

Mietvereinbarung anlässlich von Corona schließt nachträgliche Vertragsanpassung aus

Coronabedingte Schließung eines Einzel­handels­geschäfts

Ein Gewerbemieter kann wegen der coronabedingten Schließung seines Geschäfts eine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage nicht verlangen, wenn die Miet­vertrags­parteien bereits zuvor eine Vereinbarung zur Reduzierung der Miete anlässlich der Corona-Pandemie abgeschlossen haben. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Corona-Pandemie war die Mieterin von Gewerberäumen in Nordrhein-Westfalen ab Dezember 2020 verpflichtet, ihr Einzelhandelsgeschäft zu schließen. Sie zahlte daher die Miete für Februar und März 2021 nicht. Sie beanspruchte unter anderem eine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage. Die Vermieterin sah einen solchen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.02.2022
- 2 U 138/21 -

Anspruch auf Mietanpassung auch bei mittelbaren Auswirkungen staatlicher Corona-Maßnahmen möglich

Vorliegend kein Anspruch auf Vertragsanpassung

Mittelbare Wirkungen der Corona-Pandemie und der auf ihr beruhenden staatlichen Maßnahmen können einen Anspruch auf Anpassung des Mietzinses wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage begründen. Die Unzumutbarkeit des Festhaltens am ursprünglichen Vertrag kann allerdings nur anhand der konkreten Umstände geprüft werden. Dies setzt allerdings Vortrag zur Kostenstruktur des Geschäftsbetriebs und ihrer Entwicklung in der Pandemie, der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs, der Inanspruchnahme staatlicher Hilfsleistungen bzw. eines Anspruchs hierauf voraus. Da dieser Vortrag fehlte, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) einen Anspruch auf Anpassung der Miete abgelehnt.

Die Beklagte mietete vom Kläger Gewerbeflächen für einen Reinigungsbetrieb in Frankfurt am Main. Weil im Zusammenhang mit den behördlichen Anordnungen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus viele beruflichen und privaten Veranstaltungen entfielen, ließen viele Menschen weniger Kleidung bei der Beklagten reinigen. Dies führte ab März 2020 zu einem deutlichen Umsatzeinbruch. In der Zeit... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 21.12.2021
- 8 O 198/21 -

Hochzeitsfeier abgesagt wegen Corona: Caterer muss Anzahlung zurückzahlen

Wegfall der Geschäftsgrundlage

Kann eine Hochzeitsfeier wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant stattfinden, darf das Brautpaar von dem – vor Ausbruch der Pandemie geschlossenen – Catering-Vertrag zurücktreten. Das hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) entschieden und den Caterer dazu verurteilt, die vom Brautpaar überwiesene Anzahlung in voller Höhe zurückzuzahlen.

Ein Paar aus dem Rhein-Pfalz-Kreis wollte im Anschluss an ihre standesamtliche Trauung im Mai 2020 eine große Hochzeitsfeier veranstalten. Als Location wurde ein von einer Cateringfirma empfohlenes historisches Mühlenanwesen ausgewählt. Das Paar schloss mit dem Caterer Anfang Januar 2020 einen Vertrag über die Ausrichtung der Feier einschließlich Verköstigung der Hochzeitsgesellschaft.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2022
- XII ZR 8/21 -

BGH-Urteil zu Geschäfts­schließungen im Corona-Lockdown: Mietanpassungen im Einzelfall möglich

BGH zur Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

Mieter von Geschäftsräumen haben bei behördlich angeordneten Betriebs­schließungen aufgrund der Corona-Pandemie grundsätzlich einen Anspruch auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage. Es muss allerdings weiterhin geprüft werden, ob dem Mieter ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Er stellte weiterhin klar, dass es sich bei den Betriebs­schließungen um keinen Mietmangel handelt, so dass der Mieter keinen Anspruch auf Mietminderung hat.

Der u.a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu entscheiden, ob ein Mieter von gewerblich genutzten Räumen für die Zeit einer behördlich angeordneten Geschäftsschließung während der COVID-19-Pandemie zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet ist.Die Beklagte hat von der Klägerin Räumlichkeiten zum... Lesen Sie mehr

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 27.10.2021
- 18 O 184/21 -

Kein Recht auf Einstellungen der Zahlung von Gewerberaummiete wegen Corona-Pandemie

Behördlich angeordnete Geschäftsschließung stellt weder Mangel noch Störung der Geschäftsgrundlage dar

Das Landgericht Osnabrück hat entschieden, dass im konkreten Fall kein Anspruch auf Einstellung von Gewerberaummiete trotz behördlich angeordneter Geschäftsschließung besteht.

Die Beklagte, die in Deutschland über mehrere hundert Warenhäuser verfügt, zahlte für eines ihrer Geschäftslokale, welches sich im nördlichen Emsland befindet, im April 2020 die vereinbarte Miete nicht. Zuvor hatte sie mit gleichlautenden Schreiben ihren Vermietern, unter anderem auch der Klägerin, mitgeteilt, dass sie die Mietzahlungen einstelle und erwarte, dass während der von der... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 01.04.2021
- 8 U 1099/20 -

Behördlich angeordnete Geschäftsschließung aufgrund Virus-Pandemie rechtfertigt Herabsetzung der Miete um 50 %

Herabsetzung der Miete wegen Störung der großen Geschäftsgrundlage

Wird aufgrund einer Virus-Pandemie behördlich die Schließung des Geschäfts angeordnet, so liegt eine Störung der großen Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB vor. Dies rechtfertigt die Herabsetzung der Miete um 50 %. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Spielhalle in Berlin musste aufgrund behördlicher Anordnung im Frühjahr 2020 das Geschäft schließen. Die Schließungsanordnung erfolgte zum Schutz gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Wegen der Geschäftsschließung zahlte die Betreiberin der Spielhalle ihre Miete für April und Mai 2020 nicht. Der Fall kam anschließend vor Gericht. Nachdem... Lesen Sie mehr



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