die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gerichtsstandsvereinbarung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.2019
- III ZR 42/19 -
Bei Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung durch Klage vor einem US-amerikanischen Gericht besteht Anspruch auf Schadensersatz
Gerichtsstandsvereinbarung soll für die im internationalen Rechtsverkehr tätigen Vertragsparteien Rechtssicherheit schaffen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Vertragspartner ein Anspruch auf Ersatz der Kosten zustehen kann, die ihm entstanden sind, weil er entgegen der Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands in Deutschland vor einem US-amerikanischen Gericht verklagt worden ist.
Die Parteien des zugrunde liegenden Verfahrens sind Telekommunikationsunternehmen. Die Beklagte hat ihren Sitz in Bonn, die Klägerin ist in Washington D.C. ansässig. Sie sind durch ein "Internet Peering Agreement" verbunden, nach dem sie wechselseitig verpflichtet sind, den Datenverkehr der jeweils anderen Partei an sogenannten Peering-Punkten aufzunehmen, in ihrem Netzwerk an die darüber angeschlossenen Kunden weiter zu transportieren und dabei für die erforderliche Übertragungskapazität an den Peering-Punkten innerhalb ihrer Netzwerke zu sorgen. Der Vertrag enthält die Vereinbarung, dass deutsches Recht anwendbar und Gerichtsstand Bonn ist.... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 07.02.2013
- C-543/10 -
Gerichtsstandsvereinbarung nur mit Zustimmung auf Dritte übertragbar
In Vertrag enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung zwischen Hersteller und ursprünglichem Erwerber kann späterem Erwerber nicht entgegengehalten werden
Im Rahmen einer Kette von Verträgen, die zwischen in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässigen Parteien geschlossenen wurden, kann eine Gerichtsstandsvereinbarung, die in dem zwischen dem Hersteller und dem Erwerber eines Gegenstands geschlossenen Vertrag enthalten ist, dem späteren Erwerber nicht entgegengehalten werden, es sei denn, dieser hat der Klausel zugestimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor. Die Verordnung Nr. 44/2001 regelt die Zuständigkeit der Gerichte in Zivil- und Handelssachen, wobei danach grundsätzlich die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig sind, in welchem der Beklagte seinen Wohnsitz hat. In bestimmten Fällen kann der Beklagte jedoch auch vor den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats verklagt werden. Dies gilt u. a. dann, wenn die Parteien – von denen mindestens eine ihren Wohnsitz in der Europäischen Union haben muss – im Vertrag eine Gerichtsstandsklausel vereinbart haben, mit der sie das zuständige Gericht bestimmen.
In dem zugrunde liegenden Fall ließ die Doumer SNC ließ an einem in Courbevoie (Frankreich) belegenen Immobilienkomplex Renovierungsarbeiten durchführen; sie ist bei Axa Corporate versichert, die ihren Sitz in Frankreich hat. Im Rahmen dieser Arbeiten wurden Kühlaggregate eingebaut. Diese waren mit Kompressoren bestückt, die von der italienischen Gesellschaft Refcomp hergestellt, seitens... Lesen Sie mehr