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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „exekutive Kontrolle“ veröffentlicht wurden
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 27.05.2019
- C-508/18, C-82/19 und C-509/18 -
Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen keinen Europäischen Haftbefehl ausstellen
Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die deutschen Staatsanwaltschaften keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive bieten, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt zu sein. Der Generalstaatsanwalt von Litauen bietet hingegen eine solche Gewähr für Unabhängigkeit.
In den zugrunde liegenden Verfahren wandten sich zwei litauische Staatsangehörige und ein rumänischer Staatsangehöriger vor den irischen Gerichten gegen die Vollstreckung Europäischer Haftbefehle, die von deutschen Staatsanwaltschaften und vom Generalstaatsanwalt von Litauen zur Strafverfolgung ausgestellt wurden. Ihnen werden vorsätzliche Tötung und schwere Körperverletzung (Betroffener OG), Diebstahl mit Waffen (Betroffener PF) bzw. Bandenraub oder Raub mit Waffen (Betroffener PI) zur Last gelegt.Die drei Betroffenen machten geltend, dass die deutschen Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwalt von Litauenseien nicht zur... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.09.2013
- 2 BvR 2436/10 und 2 BvE 6/08 -
BVerfG: Jahrelange Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow verfassungswidrig
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen
Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu den Voraussetzungen für die Beobachtung von Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes geäußert und entschieden, dass die Beobachtung demnach einen Eingriff in das freie Mandat darstellt. Er unterliegt strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Die langjährige Beobachtung des Beschwerdeführers Bodo Ramelow, eines ehemaligen Bundestags- und jetzigen Landtagsabgeordneten für die Partei DIE LINKE, genügt diesen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit nicht.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschwerdeführer war ab Oktober 1999 Mitglied des Thüringer Landtags. Von Oktober 2005 bis September 2009 war er Mitglied des Deutschen Bundestags und der Fraktion DIE LINKE sowie deren stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Seit Herbst 2009 ist er Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.... Lesen Sie mehr