die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dienstliche Anordnung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss vom 30.01.2020
- 2 B 311/19 -
Feuerwehrbeamter darf nicht mittels dienstlicher Weisung zur Ausbildung zum Notfallsanitäter verpflichtet werden
Ausbildung eines Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter stellt Erlernung eines neuen Berufs dar
Ein Feuerwehrbeamter in Sachsen, der die Qualifikation zum Rettungsassistenten besitzt, darf nicht mittels dienstlicher Weisung verpflichtet werden, sich zum Notfallsanitäter ausbilden zu lassen. Dies stellt die Erlernung eines neuen Berufs dar, wofür es keine rechtliche Grundlage für eine Weisung gibt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte ein Feuerwehrbeamter in Sachsen im Juli 2019 aufgrund einer dienstlichen Weisung eine Ausbildung zum Notfallsanitäter beginnen. Der Feuerwehrbeamte besaß bereits die Qualifikation zum Rettungsassistenten. Hintergrund der Weisung war, dass es nur noch für eine kurze Übergangszeit möglich war, sich mittels eines Ergänzungslehrgangs vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter weiterqualifizieren zu können. Der Feuerwehrbeamte wollte sich aber nicht zum Notfallsanitäter ausbilden lassen und beantragte daher gegen die dienstliche Weisung Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes. Das Verwaltungsgericht Dresden wies... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 23.02.2012
- 3 Ca 3495/11 und 3 Ca 3566/11 -
Baumbeschnitt während der Arbeitszeit ohne dienstlichen Auftrag – Fristlose Kündigung eines Mitarbeiters grundsätzlich zulässig
Zwei-Wochen-Frist für wirksame fristlose Kündigung muss eingehalten werden
Das Herabsetzen von Bäumen durch einen Vorarbeiter der städtischen Grünpflegekolonne während der Arbeitszeit ohne dienstlichen Auftrag gegen Annahme finanzieller Vorteile stellt an sich einen zur außerordentlichen Kündigung geeigneten Grund dar. Der Arbeitgeber muss jedoch für das Aussprechen einer wirksamen Kündigung eine Frist von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Fehlverhaltens einhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach hervor.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls sind langjährig als Mitarbeiter der Grünpflegekolonne bei der Stadt Mönchengladbach beschäftigt, einer von ihnen als Vorarbeiter.Im November 2011 beschwerte sich eine Grundstückseigentümerin bei der beklagten Stadt darüber, dass sie im Frühjahr 2009 an die Kläger gemeinsam mit einer Nachbarin für die Herabsetzung von vier störenden... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.02.2003
- 6 AZR 536/01 -
Arbeitgeber muss Altenpfleger Dienstkleidung unentgeltlich bereitstellen
Farbe und Material werden vom Arbeitgeber vorgeschrieben
Das Bundesarbeitsgericht zur Frage, wann die Dienstkleidung vom Arbeitgeber unentgeltlich bereitgestellt werden muss.
Im hier zugrunde liegenden Fall ist der Kläger im Krankenhaus der Beklagten als Altenpfleger tätig. Der Kläger begehrte die Feststellung, dass die Beklagte die Dienstkleidung unentgeltlich zu stellen hat.Auf das Arbeitsverhältnis finden die AVR-Caritas Anwendung. Nach § 21 AVR-Caritas muss die Dienstkleidung vom Dienstgeber unentgeltlich gestellt werden. Auf Anordnung... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 07.10.2010
- 5 K 225/10.GI -
Lehrerin erleidet Knalltrauma bei Kirmesumzug – Kein Dienstunfall
Teilnahme an Veranstaltung stand in keinem engen Zusammenhang mit dienstlichen Aufgaben
Erleidet eine Lehrerin bei einem durch einen Förderverein der Schule organisierten Kirmesumzug einen Unfall, ist der Vorfall dann nicht als Dienstunfall anzusehen, wenn es keine dienstliche Anordnung zur Teilnahme an der Veranstaltung gab. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Grundschullehrerin aus dem Lahn-Dill-Kreis durch den Knall aus einer Knallkanone ein Knalltrauma und weitere gesundheitliche Schäden erlitten. Der Unfall ereignete sich anlässlich eines Kirmesumzugs, an dem die Lehrerin, um Dank und Anerkennung für die Arbeit des Fördervereins ihrer Schule auszudrücken, teilgenommen hatte. Sie begehrte... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.11.2007
- 2 A 10499/07.OVG -
Justizvollzugsbeamter muss Land Schaden wegen ausgebrochenem Gefangenen ersetzen
Beamter haftet wegen Mitverschulden an Ausbruch
Durchsucht ein Justizvollzugsbeamter einen Gefangenen entgegen der ausdrücklichen dienstlichen Anordnung nicht ordnungsgemäß und wird hierdurch ein Ausbruch aus einer Justizvollzugsanstalt ermöglicht, ist der Beamte dem Dienstherrn zum (anteiligen) Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verpflichtet. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Beklagte war bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als Justizvollzugsbeamter in der Justizvollzugsanstalt Trier tätig. Dort befand sich seit dem 13. Januar 2000 der Untersuchungsgefangene Muhamed Agovic, der mit Urteil des Landgerichts Trier vom 15. September 2000 wegen Mordes, räuberischer Erpressung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27.01.2005
- 6 K 1697/04.KO -
Kein Zopf im Polizeidienst
Männliche Polizeivollzugsbeamte, die einen Zopf tragen, müssen auf entsprechende Weisung ihr Haar auf Hemdkragenlänge kürzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der 26-jährige Kläger ist Polizeikommissar zur Ausbildung und wird im uniformierten Dienst eingesetzt. Bis zum Oktober 2003 trug er seine Haare während des Dienstes stirnfrei in Form eines am Hinterkopf angesetzten Pferdeschwanzes, der mit einer Länge von ca. 5 cm über den Hemdkragen reichte. Der Leiter der Bereitschaftspolizei forderte nach vorheriger Mahnung den Kläger auf, sein... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 25.11.2004
- 6 K 2207/04.KO -
Justizvollzugsbeamter muss Tätowierungen bedecken
Der Dienstherr darf einen Justizvollzugsbeamten anweisen, seine auffälligen Unterarmtätowierungen im Dienst unter langärmliger Dienstkleidung zu verbergen. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage eines Justizvollzugsbeamten gegen die dienstliche Anordnung ab.
Der Kläger aus dem Raum Koblenz hat auf seinen Unterarmen Tätowierungen eines Dolches mit Schlange, eines Herzens mit Pfeil, eines Datums und zweier Namen, die etwa zwischen 6 cm² und 16 cm² groß sind. Im Mai 2004 wies die Leiterin der Justizvollzugsanstalt (JVA) Koblenz den Kläger an, seine Dienstkleidung so zu tragen, dass die Tätowierungen nicht sichtbar seien. Ansonsten führe dies... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.01.1999
- BVerwG 2 C 11.98 -
Haartracht und Ohrschmuck männlicher Polizeibeamter
Die Klage eines bayerischen Polizeibeamten gegen Anordnungen seines Dienststellenleiters, die Haare bis auf Hemdkragenlänge zu kürzen und während der Dienstzeit keinen Ohrschmuck zu tragen, hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg.
Der an einem Bildschirmarbeitsplatz in der Einsatzzentrale des Münchener Polizeipräsidiums beschäftigte uniformierte Beamte hatte geltend gemacht, die Anordnungen griffen ohne sachliche Rechtfertigung in seine grundrechtlich geschützte Privatsphäre ein. Das Verwaltungsericht München gab ihm Recht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hingegen wies die Klage ab. Das Bundesverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr