die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „DAD Deutscher Adressdienst“ veröffentlicht wurden
Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.01.2011
- 309 S 66/10 -
LG Hamburg zu Branchenbuchabzocke: Eintragungsformular "Datenaktualisierung 2008" des DAD Deutscher Adressdienst erfüllt Straftatbestand des Betrugs
Gericht sieht aufgrund Gesamtschau der Umstände eine Täuschungsabsicht des Anbieters als gegeben an
Das Landgericht Hamburg hat die Klage eines Kunden in zweiter Instanz bestätigt, der gegen den Branchenbuchanbieter DAD Deutscher Adressdienst geklagt hatte. Dieser hatte den Kunden in das Internet-Adressenregister unter www.DeutschesInternetRegister.de aufgenommen, ohne deutlich zu machen, dass der Eintrag kostenpflichtig sei. Der Kunde sollte 2.280,04 Euro für den Eintrag bezahlen. Das sah der Kunde nicht ein und nahm sich einen Rechtsanwalt, mit dem er vor Gericht zog. Dort klagte er auf Feststellung, dass er nicht zur Zahlung verpflichtet sei, sowie auf Erstattung seiner Anwaltskosten. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek gab dem Kunden Recht. Das Landgericht Hamburg bestätigte das Urteil in der Berufung.
Es ging um ein Branchenbuch, in dem rund 1,2 Millionen Unternehmen eingetragen waren. Der überwiegende Teil des Registers besteht aus kostenlosen Eintragungen, welche der beklagte Branchenbuchanbieter aus öffentlich zugänglichen Quellen kopiert hat. Der Kläger erhielt ein Schreiben von dem Anbieter, das mit "Datenaktualisierung 2008" überschrieben war. Im Text wurde darum gebeten, die bereits verzeichneten Daten zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Weiter hieß es: "Die Eintragung und Aktualisierung Ihrer Basisdaten ist kostenlos."Eine Mitarbeiterin des Unternehmens trug daraufhin auf dem vorgedruckten Formular fehlende Daten... Lesen Sie mehr