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Mittwoch, 8. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beweiswert“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.05.2023
- 2 Sa 203/22 -

Zur Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist bei Krankschreibung

Keine Entgeltfortzahlung bei zweifelhafter Arbeitsunfähigkeit

Wer in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Kündigung während der gesamten Kündigungsfrist der Arbeit aufgrund eingereichter Arbeits­unfähigkeits­bescheinigungen fernbleibt, muss damit rechnen, dass er unter Umständen keine Entgeltfortzahlung beanspruchen kann. Das Landes­arbeits­gericht Schleswig-Holstein hat in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts den Beweiswert der vorgelegten Arbeits­unfähigkeits­bescheinigungen in einer Gesamtbetrachtung aller Indizien als erschüttert angesehen. Im Rahmen der erforderlichen Beweisaufnahme konnte die Klägerin das Gericht nicht von ihrer Arbeitsunfähigkeit überzeugen.

Die als Pflegeassistentin beschäftigte Klägerin hatte am 4. Mai 2022 mit Datum 5. Mai 2022 ein Kündigungsschreiben zum 15. Juni 2022 verfasst und darin u.a. um die Zusendung einer Kündigungsbestätigung und der Arbeitspapiere an ihre Wohnanschrift gebeten. Sie bedankte sich für die bisherige Zusammenarbeit und wünschte dem Unternehmen alles Gute. Die Klägerin erschien ab dem 5. Mai 2022 nicht mehr zur Arbeit und reichte durchgehend bis zum 15. Juni 2022 und damit genau für sechs Wochen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein. Die beklagte Arbeitgeberin zahlte keine Entgeltfortzahlung. Die Zahlungsklage blieb anders als beim Arbeitsgericht Lübeck vor dem Landesarbeitsgericht erfolglos.... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 08.03.2023
- 8 Sa 859/22 -

Erschütterung des Beweiswerts einer AU bei dauerhafter Krankmeldung nach Erhalt der Kündigung

Krankschreibung genau bis zum Ende eines Arbeits­verhältnisses muss noch keine berechtigten Zweifel an ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit begründen

Der Beweiswert einer Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung kann auch dadurch erschüttert werden, dass der Arbeitnehmer sich im Falle des Erhalts einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich nachfolgend - "postwendend" - krankmeldet bzw. eine Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung einreicht. Dies gelte insbesondere dann, wenn lückenlos der gesamte Zeitraum der Kündigungsfrist abgedeckt wird. Dies hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden.

Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlungsansprüche aus dem beendeten Arbeitsverhältnis. Der Kläger war vom 16.03.2021 bis 31.05.2022 Arbeitnehmer der Beklagten, die ihn zuletzt am 21.04.2022 beschäftigte. Er meldete sich am 02.05.2022 krank und legte nachfolgende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seines behandelnden Arztes für den Zeitraum ab dem 02.05.2022 bis zum 31.05.2022... Lesen Sie mehr