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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „außerhalb“ veröffentlicht wurden

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 20.09.2023
- 4 K 20/23 -

Reisekosten bei Aufsuchen einer Bildungseinrichtung "außerhalb eines Dienstverhältnisses"

Reisekosten für Meiste­rvorbereitungs­kurs "außerhalb des Dienstverhältnisses" stellen keine Werbungskosten dar

Das Niedersächsischen Finanzgericht hat zu der Frage Stellung genommen, wann eine Bildungseinrichtung "außerhalb eines Dienstverhältnisses" im Sinne von § 9 Abs. 4 Satz 8 des Einkommen­steue­rgesetzes (EStG) aufgesucht wird. Wenn dies der Fall ist, gilt sie nach der genannten Vorschrift als sog. erste Tätigkeitsstätte. Dies wiederum hat Folgen für den Werbungskostenabzug von Arbeitnehmern: Für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte kann einerseits nur die Entfernungs­pauschale anstatt der regelmäßig höheren tatsächlichen Fahrtkosten geltend gemacht werden (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, 4a EStG). Darüber hinaus kommt ein Abzug von Verpflegungs­mehraufwendungen nicht in Betracht, weil es sich beim Aufsuchen der ersten Tätigkeitsstätte nicht um eine auswärtige berufliche Tätigkeit im Sinne des § 9 Abs. 4a Satz 2 EStG handelt.

Der Entscheidung des Finanzgerichts lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger besuchte in den Streitjahren einen in mehrere Teile untergliederten Meistervorbereitungskurs ab und legte im Anschuss erfolgreich die Meisterprüfung ab. Die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen trug der Kläger ganz überwiegend selbst. Zeitlich konnte der Kläger an den Kursen insbesondere deswegen teilnehmen, weil er Urlaub oder unbezahlten Urlaub in Anspruch nahm, erkrankt war, Überstunden abbaute oder in geringem Umfang Bildungsurlaub nehmen konnte. Das Zutun des Arbeitgebers beschränkte sich darauf, dass er einerseits den Impuls für die Teilnahme an dem... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 26.06.2023
- 2 B 10435/23.OVG -

Kind hat Anspruch auf Zuweisung an eine "Wunschschule" außerhalb des festgelegten Schulbezirks

Wichtiger Grund wegen Unterrichtskonzept der Montessori-Schulen als besondere pädagogische Profilbildung vorliegend

Wunsch nach Beschulung an einer Montessori-Grundschule kann einen Anspruch auf Zuweisung an eine "Wunschschule" außerhalb des festgelegten Schulbezirks begründen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Koblenz in einem Eilverfahren entschieden. Die Eltern hätten einen wichtigen Grund für die Zuweisung an eine andere als die nach den festgelegten Schulbezirken für das Kind eigentlich zustände Grundschule glaubhaft gemacht und deshalb auch einen entsprechenden Anspruch. Das Ober­verwaltungs­gericht ordnete daher, vorbehaltlich des Einverständnisses des dortigen Schulleiters die vorläufige Zuweisung an die "Wunschschule" an.

Die Eltern hatten u.a. geltend gemacht, sie wünschten für ihr Kind, wie schon zuvor für die beiden älteren Geschwister, die Beschulung nach dem "pädagogischen Konzept nach Montessori" an einer nur ca. 3 Kilometer von der eigentlich zuständigen Grundschule entfernt liegenden Montessori-Grundschule. Das Verwaltungsgericht lehnte die begehrte einstweilige Anordnung ab und bestätigte die... Lesen Sie mehr