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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anforderungen“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 25.05.2023
- 4 K 1827/22 -

Unterschrift auf Personalausweis setzt Erkennbarkeit von Buchstaben einer üblichen Schrift und Wiedergabe zumindest des Familiennamens voraus

Unzulässig sind Symbole, Zeichen, willkürliche Striche und Linien sowie Namensabkürzungen

Die Unterschrift auf einem Personalausweis setzt voraus, dass Buchstaben einer üblichen Schrift erkennbar sind und zumindest der Familienname wiedergegeben wird. Unzulässig sind Symbole, Zeichen, willkürliche Striche und Linien sowie Namensabkürzungen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Verwaltungsgericht Aachen im Jahr 2023 über die Anforderungen an einer Unterschrift unter einem Personalausweis zu entscheiden.Das Verwaltungsgericht Aachen entschied, dass die in einem Personalausweis zu leistende Unterschrift ein erkennbar aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraussetze, das sich als Wiedergabe zumindest des Familiennamens darstellt. Erforderlich sei zudem ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der charakteristische, die Nachahmung erschwerende Merkmale aufweist, und die Absicht einer vollen... Lesen Sie mehr