die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Hamburg-Mitte“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg-Mitte, Urteil vom 19.07.2012
- 32 C 57/12 -
Bezeichnung als "arme Sau" in einem Interview verletzt nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Unterlassungsanspruch besteht nicht - Ebenso kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten
Wird eine Person des öffentlichen Lebens in einem Interview als "arme Sau" bezeichnet, so wird dadurch nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Dem Verletzten steht kein Anspruch auf Unterlassung und damit kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erschien in der Zeitschrift "stern" (42/2008) ein Bericht zu den persönlichen Krisen des Musikers Dieter Bohlen. In dem Bericht kam ein ehemaliger Musikerkollege zu Wort, der auf Grundlage eines persönlichen Telefongesprächs mit der Person unter anderem Folgendes äußerte: "Er braucht es eben, im Zenit der Aufmerksamkeit zu stehen. Aber im Grunde ist er eine arme Sau - und das weiß er auch.". Die so titulierte Person sah in der Aussage eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und mahnte den hinter der Zeitschrift stehenden Verlag ab. Der Verlag gab zwar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, weigerte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg-Mitte, Urteil vom 21.02.2011
- 36A C 243/10 -
Persönlichkeitsrecht verletzt: Plagiatsvorwürfe in wissenschaftlichem Werk müssen vom Autor nachgewiesen werden können
Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit eines Autors ist stets mit dem Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten abzuwägen
Ein Autor, der in einem wissenschaftlichen Werk einem anderen Autor vorwirft, Gedanken Dritter übernommen zu haben, ohne diese Behauptung nachweisen zu können, verletzt das Persönlichkeitsrecht des anderen Autors. Ein Autor darf im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit solche Behauptungen zwar aufstellen, muss sie dann aber auch belegen können. Andernfalls erhält das ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht Vorrang vor der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Der Kläger des vorliegenden Falls ist Lehrstuhlinhaber an einer Universität und Autor verschiedener rechtswissenschaftlicher Veröffentlichungen, vor allem von Kommentaren zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Beklagte ist ein Verlag, der ein Buch eines anderen Professors bundesweit herausbringt. Der Kläger sah sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, da in einem Werk des Verlags die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg-Mitte, Urteil vom 23.03.2006
- 49 C 474/05 -
Keine Mietminderung aufgrund eines angrenzenden Sado-Maso-Cafés
Mieterin fühlt sich durch aufreizendes Auftreten der Gäste eines Sado-Maso-Cafés gestört
Ist die Nutzung der Mietsache an sich nicht beeinträchtigt, so kann kein Mietmangel geltend gemacht werden. Ereignisse wie Begegnungen mit Mitgliedern der Sado-Maso-Szene auf der Straße gehören nicht zur mietvertraglichen Gewährleistungspflicht, so dass der Vermieter hierfür auch nicht haftbar gemacht werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Die Klägerin im vorliegenden Fall sah sich zu einer Mietminderung berechtigt, da sie sich durch die aufreizend und provokativ gekleideten Gäste eines nahe gelegenen Sado-Maso-Cafés belästigt fühlte. Außerdem befürchtete sie, dass ihre Wohnanschrift durch die Nachbarschaft zu diesem Café in Verruf geraten könnte.Das Amtsgericht Hamburg bestätigte die Forderung des Vermieters... Lesen Sie mehr