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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „"Ehe für alle"“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.02.2022
- 2 Ss 164/21 -

Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur „Ehe für alle“ nicht strafbar

Äußerung durch Meinungsfreiheit gedeckt

Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes einer Äußerung. Die in einem auf einem Onlineportal veröffentlichten Interview eines Evolutionsbiologen getätigten Äußerungen zur vom Bundestag beschlossenen Ehe für alle und einem möglichen Adoptionsrecht für gleich­geschlechtliche Ehen, die sowohl tatsächliche als auch wertende Bestandteile enthalten, lassen sich nicht voneinander trennen, ohne dass der Sinn der Äußerung verfälscht wird. Die Äußerung ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung anzusehen. Mit der Bezugnahme auf „lesbische Frauen“ oder „homosexuelle Männer“ wird eine unüberschaubare Gruppe angesprochen, so dass eine solche Äußerung nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Betroffenen durchschlägt. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschieden und die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des LG Kassel verworfen.

Die Staatsanwaltschaft Kassel hatte den Angeklagten - einen früheren Kasseler Hochschulprofessor für Pflanzenphysiologie und Evolutionsbiologie - wegen seiner in einem auf einem Onlineportal im Rahmen eines Interviews veröffentlichten Äußerungen zur „Ehe für alle“ und einem möglichen Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare an geklagt. Das Interview stand im Kontext der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Einführung der „Ehe für alle“. Gegenstand der Anzeige war u.a. die Bezeichnung homosexueller Paare als „a-sexuelle Erotikvereinigungen“ und die im Zusammenhang mit dem Adoptionsrecht ausgesprochene Warnung vor einem möglichen „Horror-... Lesen Sie mehr