Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZTR 2002, 490
Zeitschrift für Tarifrecht (ZTR),
Jahrgang: 2002, Seite: 490
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZTR 2002, 490:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom28.02.2002
- 6 AZR 357/01 -
Irritationen bei Patienten: Krankenpfleger darf nicht einer Nebentätigkeit als Leichenbestatter nachgehen
Die Berufsausübung des Krankenpflegers steht im Konflikt mit der Tätigkeit des Leichenbestatters. Während die eine Tätigkeit die Erhaltung der Gesundheit und des Lebens zum Ziel hat, setzt die andere den Tod des Menschen voraus. Ein Krankenhaus muss die nebenberufliche Tätigkeit eines Mitarbeiters nicht hinnehmen, wenn diese in der öffentlichen Wahrnehmung zu Irritationen führen könnte und damit geeignet ist, das Interesse des Krankenhauses zu beeinträchtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZTR 2002, 490 wird teils auch als „ZTR 02, 490“, „ZTR 2002, S. 490“ oder „ZTR 02, S. 490“ zitiert.