Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2013, 235
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2013, Seite: 235
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2013, 235:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom15.11.2012
- 6 AZR 339/11 -
Arbeitgeber darf Bewerber nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen
Der Arbeitgeber darf den Stellenbewerber grundsätzlich nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen. Eine solche unspezifizierte Frage verstößt gegen Datenschutzrecht und die Wertentscheidungen des § 53 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Stellt der Arbeitgeber die Frage dennoch und verneint der Bewerber in Wahrnehmung seines informationellen Selbstbestimmungsrechts wahrheitswidrig, dass gegen ihn Ermittlungsverfahren anhängig waren, darf der Arbeitgeber das zwischenzeitlich begründete Arbeitsverhältnis nicht wegen dieser wahrheitswidrig erteilten Auskunft kündigen.Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle ZD 2013, 235 wird teils auch als „ZD 13, 235“, „ZD 2013, S. 235“ oder „ZD 13, S. 235“ zitiert.