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Samstag, 27. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZD 2013, 235

Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2013, Seite: 235

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2013, 235:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom15.11.2012
- 6 AZR 339/11 -

Arbeitgeber darf Bewerber nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungs­verfahren fragen

Der Arbeitgeber darf den Stellenbewerber grundsätzlich nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungs­verfahren fragen. Eine solche unspezifizierte Frage verstößt gegen Datenschutzrecht und die Wertentscheidungen des § 53 Bundes­zentralregistergesetz (BZRG). Stellt der Arbeitgeber die Frage dennoch und verneint der Bewerber in Wahrnehmung seines informationellen Selbstbestimmungs­rechts wahrheitswidrig, dass gegen ihn Ermittlungs­verfahren anhängig waren, darf der Arbeitgeber das zwischenzeitlich begründete Arbeitsverhältnis nicht wegen dieser wahrheitswidrig erteilten Auskunft kündigen.Dies entschied das Bundes­arbeitsgericht. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZD 2013, 235 wird teils auch als „ZD 13, 235“, „ZD 2013, S. 235“ oder „ZD 13, S. 235“ zitiert.



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