Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2023, 83
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2023, Seite: 83
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2023, 83:
Amtsgericht Münster, Urteil vom25.10.2023
- 38 C 1947/22 -
Vorlage von Belegen zur Betriebskostenabrechnung muss in geordneter Form erfolgen
Die Pflicht des Vermieters zur Vorlage der Belege zur Betriebskostenabrechnung umfasst gemäß § 259 Abs. 1 BGB auch die Pflicht zur Vorlage in einer geordneten Form. Es ist nicht Aufgabe des Mieters die Belege selbständig zu ordnen. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2023, 83 wird teils auch als „WuM 23, 83“, „WuM 2023, S. 83“ oder „WuM 23, S. 83“ zitiert.