Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2023, 558
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2023, Seite: 558
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2023, 558:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom27.04.2023
- V ZB 58/22 -
BGH: Dingliches Vorkaufsrecht zugunsten eines Familienangehörigen hat Vorrang gegenüber Vorkaufsrecht des Mieters
Hat der Eigentümer einer Wohnung einem Familienangehörigen ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt, so ist dieses gegenüber dem Vorkaufsrecht des Mieters vorrangig. Dies ergibt sich aus der Wertung des § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2023, 558 wird teils auch als „WuM 23, 558“, „WuM 2023, S. 558“ oder „WuM 23, S. 558“ zitiert.