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Freitag, 3. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2022, 668

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2022, Seite: 668

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2022, 668:

Bundesgerichtshof, Urteil vom31.08.2022
- VIII ZR 132/20 -

BGH: Ansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache können erst nach Rückgabe der Mietsache verjähren

Ansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache können gemäß § 548 Abs. 1 BGB erst nach Rückgabe der Mietsache verjähren. Die Verjährungs­höchst­frist des § 199 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird von § 548 Abs. 1 BGB verdrängt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2022, 668 wird teils auch als „WuM 22, 668“, „WuM 2022, S. 668“ oder „WuM 22, S. 668“ zitiert.