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Freitag, 3. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2021, 681

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2021, Seite: 681

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2021, 681:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom03.08.2021
- VIII ZR 329/19 -

BGH: Widerruf der Untermieterlaubnis begründet kein berechtigtes Interesse an Kündigung des Unter­miet­verhältnisses

Widerruft der Vermieter die Untermieterlaubnis, so begründet dies allein kein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Unter­miet­verhältnisses gemäß § 573 Abs. 1 BGB. Eine Kündigung ist aber bei einem konkreten Rückkehrwillen des Hauptmieters möglich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2021, 681 wird teils auch als „WuM 21, 681“, „WuM 2021, S. 681“ oder „WuM 21, S. 681“ zitiert.