Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2013, 351
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2013, Seite: 351
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2013, 351:
Amtsgericht Köln, Urteil vom15.02.2013
- 201 C 464/12 -
Mieter hat Anspruch auf einmal monatliches Ablesen seines Stromzählers
Befindet sich der Stromzähler in einem für den Mieter nicht zugänglichen Raum, so hat er einen Anspruch darauf einmal im Monat Zugang zum Stromzähler zu erhalten. Der Vermieter hat den Zugang zudem unentgeltlich zu gewähren. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2013, 351 wird teils auch als „WuM 13, 351“, „WuM 2013, S. 351“ oder „WuM 13, S. 351“ zitiert.