wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2009, 344

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2009, Seite: 344

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2009, 344:

Bundesgerichtshof, Urteil vom22.04.2009
- VIII ZR 86/08 -

BGH zur Wohnflächen­berechnung unter anteiliger Einbeziehung von Dachterrassen­flächen

Terrassen, Loggien und Dachterrassen sind bei der Berechnung der Wohnfläche einer Wohnung "in der Regel" mit einem Viertel zu bewerten. Sie können aber auch bis zur Hälfte ihrer Fläche angerechnet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Anrechnung von z.B. Dachterrassen­flächen auf die Gesamtwohnfläche der Mietwohnung sei allerdings dann auf ein Viertel begrenzt, wenn die Anrechnung zu einem Viertel der ortsüblichen Verkehrssitte entspreche, führten die Richter aus. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle WuM 2009, 344 wird teils auch als „WuM 09, 344“, „WuM 2009, S. 344“ oder „WuM 09, S. 344“ zitiert.