Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2008, 477
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2008, Seite: 477
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2008, 477:
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom10.04.2008
- 109 C 256/07 -
Einsatz von Trocknungsgeräten rechtfertigt Mietminderung von 100 %
Verursachen Trocknungsgeräte in einer Wohnung einen Lärmpegel von 50 dB (A), ist ein Verbleiben in der Wohnung unzumutbar. Der Mieter darf daher seine Miete um 100 % mindern. Zudem rechtfertigt eine Schimmelbildung im Bad, Feuchtigkeit und aufgebrochenes Laminat im Flur sowie eine fehlende Verfliesung des Balkons eine Mietminderung von insgesamt 33 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2008, 477 wird teils auch als „WuM 08, 477“, „WuM 2008, S. 477“ oder „WuM 08, S. 477“ zitiert.