Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1997, 323
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1997, Seite: 323
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1997, 323:
Landgericht Köln, Urteil vom17.04.1997
- 1 S 304/96 -
Mieter dürfen auch nachts duschen oder baden
Eine Klausel in einer Hausordnung, die Baden und Duschen nachts verbietet, ist unwirksam. Körperpflege stellt auch nachts ein sozialadäquates Verhalten dar und gehört zum normalen Mietgebrauch. Dies entschied das Landgericht Köln. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1997, 323 wird teils auch als „WuM 97, 323“, „WuM 1997, S. 323“ oder „WuM 97, S. 323“ zitiert.