Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1995, 709
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1995, Seite: 709
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1995, 709:
Amtsgericht Köln, Urteil vom24.04.1995
- 207 C 587/94 -
Ordnungsgemäße Wohnungsrückgabe trotz Zurücklassens von Lampe, Stuhl, Regalbrettern, Taschen mit Wäsche und Wachmaschine
Lässt ein Mieter eine Lampe, einen Stuhl, Regalbretter, Taschen mit Wäsche und eine Waschmaschine in der Wohnung zurück, liegt dennoch eine ordnungsgemäße Wohnungsrückgabe vor. Denn der Vermieter kann die Gegenstände unverzüglich und ohne großen Aufwand aus der Wohnung schaffen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 1995, 709 wird teils auch als „WuM 95, 709“, „WuM 1995, S. 709“ oder „WuM 95, S. 709“ zitiert.