Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VuR 2014, 158
Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR),
Jahrgang: 2014, Seite: 158
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VuR 2014, 158:
Landgericht Koblenz, Urteil vom19.12.2013
- 3 O 205/13 -
Kameraüberwachung im Fitnessclub: Zweck und Umfang der Überwachung und Speicherung der Aufnahmen müssen ausreichend in den AGB konkretisiert sein
Wird ein Fitnessclub kameraüberwacht, so muss der Zweck und der Umfang der Überwachung und der Speicherung der Aufnahmen hinreichend deutlich in den AGB konkretisiert sein. Ist dies nicht der Fall, liegt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden vor und somit eine unzulässige Kameraüberwachung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgericht Koblenz hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VuR 2014, 158 wird teils auch als „VuR 14, 158“, „VuR 2014, S. 158“ oder „VuR 14, S. 158“ zitiert.