Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2018, 85
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2018, Seite: 85
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2018, 85:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom05.07.2017
- IV ZR 508/14 -
BGH: Keine arglistige Täuschung der Versicherung bei Nichtaufnahme von mündlichen Angaben des Versicherungsnehmers durch Versicherungsvertreter
Macht der zukünftige Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsvertreter mündlich Angaben zu Vorerkrankungen und Arztbesuchen und nimmt dies der Versicherungsvertreter nicht in den Antrag auf, so liegt keine arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2018, 85 wird teils auch als „VersR 18, 85“, „VersR 2018, S. 85“ oder „VersR 18, S. 85“ zitiert.