Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2018, 57
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2018, Seite: 57
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2018, 57:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.10.2017
- VI ZR 477/16 -
BGH: Kein Anspruch der Bundesagentur für Arbeit auf Erstattung gezahlten Arbeitslosengelds wegen grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfalls
Wird ein Arbeitnehmer wegen eines von Arbeitgeber grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfalls arbeitslos, steht der Bundesagentur für Arbeit kein Anspruch auf Erstattung des gezahlten Arbeitslosengelds gemäß § 110 Abs. 1 SGB VII zu. Denn die Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der Arbeitslosenversicherung ist nicht Sozialversicherungsträger im Sinne dieser Vorschrift. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2018, 57 wird teils auch als „VersR 18, 57“, „VersR 2018, S. 57“ oder „VersR 18, S. 57“ zitiert.