Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2015, 444
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2015, Seite: 444
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2015, 444:
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom16.10.2014
- 7 U 121/14 -
Leistungsfreiheit der Vollkaskoversicherung aufgrund Verletzung der Aufklärungspflicht durch Verlassen der Unfallstelle
Verlässt ein Pkw-Fahrer den Unfallort ohne erforderliche Feststellungen zum Unfallhergang zu ermöglichen, verletzt er seine Aufklärungspflicht aus E.1.3 AKB 2008. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Vollkaskoversicherung besteht dann nicht. Auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) kommt es dabei nicht an. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2015, 444 wird teils auch als „VersR 15, 444“, „VersR 2015, S. 444“ oder „VersR 15, S. 444“ zitiert.