Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2015, 1552
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2015, Seite: 1552
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2015, 1552:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.11.2015
- IV ZR 429/14 -
BGH: Halter eines mit Kurzzeitkennzeichen ausgestatteten Fahrzeugs genießt keinen Haftpflichtversicherungsschutz aufgrund fehlender Nennung im Versicherungsschein
Ist in einem Versicherungsschein ein Halter namentlich benannt, so gilt der Haftpflichtversicherungsschutz für ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nur für diesen Halter. Sie gilt damit nicht für einen Dritten, der Halter des mit dem Kurzzeitkennzeichen ausgestatteten Fahrzeugs ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2015, 1552 wird teils auch als „VersR 15, 1552“, „VersR 2015, S. 1552“ oder „VersR 15, S. 1552“ zitiert.