Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2015, 100
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2015, Seite: 100
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2015, 100:
Landgericht Karlsruhe, Urteil vom23.05.2014
- 9 S 460/13 -
Benzinklausel: Versicherungsschutz durch Privathaftpflichtversicherung bei Beschädigung einer Hebebühne während des Reifenwechsels
Kommt es während eines Reifenwechsels zu einer Beschädigung der Hebebühne, weil ein abgelegter Reifen im Lot des Hebearms stand, so besteht Schutz durch die Privathaftpflichtversicherung. Die Benzinklausel greift in diesem Fall nicht, da sich nicht das Gebrauchsrisiko des Fahrzeugs, sondern das Risiko der Hebebühne verwirklicht hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2015, 100 wird teils auch als „VersR 15, 100“, „VersR 2015, S. 100“ oder „VersR 15, S. 100“ zitiert.