Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1970, 1059
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1970, Seite: 1059
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1970, 1059:
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom21.04.1970
- 7 U 72/69 -
Pudel besteigt Zuchthündin: Ungewollter Begattungsakt begründet keine Tierhalterhaftung
Kommt es zu einem ungewollten Deckungsakt zwischen einem Pudel und einer Zuchthündin, so kommt eine Haftung des Halters des Pudels nicht in Betracht. Denn der Deckungsakt stellt keine typische Tiergefahr im Sinn der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1970, 1059 wird teils auch als „VersR 70, 1059“, „VersR 1970, S. 1059“ oder „VersR 70, S. 1059“ zitiert.