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Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 12.04.2021
- 4 B 105/21, 4 B 107/21, 4 B 116/21 -
VG Braunschweig bestätigt Ausgangssperren für die LK Peine und Gifhorn
Voraussetzungen für Wolfsburg nicht hinreichend dargelegt
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat Eilanträge von Einwohnern der Landkreise Peine und Gifhorn auf Aufhebung der Ausgangssperren abgelehnt, hingegen Anträgen von Einwohnern aus Wolfsburg stattgegeben.
Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes entschieden, dass nach den gesetzlichen Regelungen eine
Argumentation der Stadt Wolfsburg nicht überzeugend
Die Argumentation der Stadt
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Braunschweig, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30113
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