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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: RdW 2001, 246

Zeitschrift: Österreichisches Recht der Wirtschaft (RdW),
Jahrgang: 2001, Seite: 246

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RdW 2001, 246:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom11.10.2000
- 5 AZR 122/99 -

BAG: Ohne ausdrückliche Regelung müssen Umkleide- und Waschzeiten von Müllmännern nicht vergütet werden

Umkleide- und Waschzeiten von Müllmännern sind nur dann vergütungspflichtig, wenn es dazu ausdrückliche Regelungen gibt. Müllmänner dürfen eine Vergütung im Sinne von § 612 Abs. 1 BGB nicht erwarten. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle RdW 2001, 246 wird teils auch als „RdW 01, 246“, „RdW 2001, S. 246“ oder „RdW 01, S. 246“ zitiert.