Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: RdW 2001, 246
Zeitschrift: Österreichisches Recht der Wirtschaft (RdW),
Jahrgang: 2001, Seite: 246
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RdW 2001, 246:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom11.10.2000
- 5 AZR 122/99 -
BAG: Ohne ausdrückliche Regelung müssen Umkleide- und Waschzeiten von Müllmännern nicht vergütet werden
Umkleide- und Waschzeiten von Müllmännern sind nur dann vergütungspflichtig, wenn es dazu ausdrückliche Regelungen gibt. Müllmänner dürfen eine Vergütung im Sinne von § 612 Abs. 1 BGB nicht erwarten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle RdW 2001, 246 wird teils auch als „RdW 01, 246“, „RdW 2001, S. 246“ oder „RdW 01, S. 246“ zitiert.