Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: RIW 2013, 323
Zeitschrift: Recht der Internationalen Wirtschaft (RIW),
Jahrgang: 2013, Seite: 323
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RIW 2013, 323:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom21.06.2012
- 8 AZR 188/11 -
Diskriminierung bei der Bewerbung – Schadensansprüche müssen binnen zwei Monaten geltend gemacht werden
Will ein Arbeitnehmer geltend machen, er sei wegen eines durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbotenen Merkmals nachteilig behandelt worden, so muss er für alle Ansprüche auf Schadensersatz die Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG beachten. Wird eine Bewerbung abgelehnt, so beginnt die Frist in dem Moment, in dem der Bewerber von der Benachteiligung Kenntnis erlangt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle RIW 2013, 323 wird teils auch als „RIW 13, 323“, „RIW 2013, S. 323“ oder „RIW 13, S. 323“ zitiert.