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Samstag, 27. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZV 2016, 489

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 489

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 489:

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom02.02.2016
- (2 B) 53 Ss-OWi 664/15 (6/16) -

Bei schlechter Qualität des Blitzerfotos muss Gericht zur Fahrer­identi­fizierung auf dem Foto erkennbare charakteristische Merkmale benennen und beschreiben

Ist ein Blitzerfoto von schlechter Qualität, genügt ein Vergleich zwischen Foto und persönlich anwesenden Fahrzeugbesitzer nicht zum Nachweis seiner Fahrereigenschaft. Vielmehr hat das Gericht die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale zu benennen und zu beschreiben. Das Indizien für eine Fahrzeugüberlassung an Dritte sowie Angaben zur Fahrereigenschaft einer anderen Person fehlen, genügt nicht zur Annahme, der Fahrzeugbesitzer habe das Fahrzeug gefahren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZV 2016, 489 wird teils auch als „NZV 16, 489“, „NZV 2016, S. 489“ oder „NZV 16, S. 489“ zitiert.



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