Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2013, 349
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2013, Seite: 349
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2013, 349:
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom07.08.2012
- 13 U 78/12 -
Bandscheibenvorfall nach Schrecksituation: Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlendem Zurechnungszusammenhang zwischen Verkehrsunfall und Verletzung
Wer durch eine ruckartige Kopfbewegung eine Verletzung erleidet, weil er erfahren hat, dass jemand in sein Fahrzeug gefahren ist, dem stehen keine Ansprüche gegen den Unfallverursacher zu. Insofern hat sich nur das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht, vor dem die Straßenverkehrsvorschriften nicht schützen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2013, 349 wird teils auch als „NZV 13, 349“, „NZV 2013, S. 349“ oder „NZV 13, S. 349“ zitiert.