Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2012, 774
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2012, Seite: 774
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2012, 774:
Bundesgerichtshof, Urteil vom02.12.2011
- V ZR 30/11 -
Abschleppdienst darf Auskunft über Standort eines verbrachten Autos bis zur Zahlung der Abschleppkosten verweigern
Wer sein Fahrzeug auf einem deutlich mit einem Parkverbot ausgewiesenen Gelände abstellt, der ist dem Eigentümer des Grundstücks zum Schadensersatz verpflichtet. Hat der Eigentümer diesen Anspruch an ein Abschleppunternehmen abgetreten, kann dieses die Zahlung eines angemessenen Geldbetrages verlangen. Solange diese Forderung nicht beglichen ist, darf es von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2012, 774 wird teils auch als „NZM 12, 774“, „NZM 2012, S. 774“ oder „NZM 12, S. 774“ zitiert.