Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2007, 37
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2007, Seite: 37
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2007, 37:
Bundesgerichtshof, Urteil vom10.11.2006
- V ZR 46/06 -
Werbung muss aufgesammelt werden - Bundesgerichtshof stärkt Schutz vor ungewollter Werbung
Überzähliges Werbematerial, das in Hauseingängen oder Treppenhäusern abgelegt wurde, muss vom Austräger auch wieder eingesammelt werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Ein Hauseigentümer muss die Werbung im Interesse der Mieter zwar dulden, aber nur solange wie hierdurch keine Vermüllung entsteht. Aus dem Urteil geht auch hervor, dass Mieter einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl im Hausflur abstellen dürfen, wenn die Besitzer hierauf angewiesen sind und die Flurgröße das Abstellen zuläßt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2007, 37 wird teils auch als „NZM 07, 37“, „NZM 2007, S. 37“ oder „NZM 07, S. 37“ zitiert.