Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NVersZ 2000, 280
Neue Zeitschrift für Versicherung und Recht (NVersZ),
Jahrgang: 2000, Seite: 280
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NVersZ 2000, 280:
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom30.09.1999
- 2 U 161/99 (falsch: 2 U 61/99) -
Einer quengelt, alles brennt: Wohnungsbrand durch Adventskerzen nach "turbulentem" Familienaufbruch - Versicherung muss zahlen
Wenn eine Mutter sich beim Aufbruch zum Familienausflug mit einem ihrer Kinder rumärgert und deshalb die brennenden Adventskranzkerzen vergisst, ist dies "nicht als schlechterdings unentschuldbar" anzusehen. Die Versicherung muss daher einen Brandschaden regulieren. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NVersZ 2000, 280 wird teils auch als „NVersZ 00, 280“, „NVersZ 2000, S. 280“ oder „NVersZ 00, S. 280“ zitiert.