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Samstag, 27. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NStZ 2017, 408

Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2017, Seite: 408

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2017, 408:

Bundesgerichtshof, Urteil vom07.02.2017
- 5 StR 483/16 -

BGH: Ge­brauchs­unfähig­keit eines Körperglieds wegen Unterlassens von Heilbehandlungen führt grundsätzlich nicht zur Strafmilderung beim Angeklagten

Verliert das Opfer einer Gewalttat die Gebrauchsfähigkeit eines Körperglieds, weil es Heilbehandlungen unterlässt, so führt dies nicht zur Strafmilderung beim Angeklagten. Die Gründe für ein Unterlassen von weiteren Behandlungen können vielfältig sein und sind durch Strafgerichte nicht zu bewerten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NStZ 2017, 408 wird teils auch als „NStZ 17, 408“, „NStZ 2017, S. 408“ oder „NStZ 17, S. 408“ zitiert.



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