Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2016, 52
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2016, Seite: 52
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2016, 52:
Bundesgerichtshof, Urteil vom10.06.2015
- 2 StR 97/14 -
BGH: Keine Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aufgrund Tatprovokation durch verdeckte Ermittler
Kommt es nur deshalb zu einer Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, weil verdeckte Ermittler die Tat durch massives Drängen provozieren, so führt dies zu einem Verfahrenshindernis. Eine Strafbarkeit ist daher aufgrund der rechtsstaatswidrigen Tatprovokation nicht gegeben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2016, 52 wird teils auch als „NStZ 16, 52“, „NStZ 2016, S. 52“ oder „NStZ 16, S. 52“ zitiert.