Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2008, 38
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2008, Seite: 38
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2008, 38:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom09.08.2007
- III-5 Ss 130/07 - 61/07 I -
Rücksichtsloses Überholen begründet für sich genommen keine Strafbarkeit wegen Nötigung
Im Straßenverkehr stellt eine Fahrweise dann eine Nötigung nach § 240 StGB dar, wenn die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer Zweck der Fahrweise ist. Dies ist bei einem bloß rücksichtslosen Überholen in der Regel nicht der Fall, da die Einwirkung auf andere in diesem Fall nicht Ziel des Überholers ist, sondern nur als Folge der Fahrweise in Kauf genommen wird. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2008, 38 wird teils auch als „NStZ 08, 38“, „NStZ 2008, S. 38“ oder „NStZ 08, S. 38“ zitiert.