Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2005, 509
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2005, Seite: 509
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2005, 509:
Bundesgerichtshof, Urteil vom28.10.2004
- 3 StR 301/03 -
BGH zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger
Die strafrechtlichen Tatbestände §§ 331, 333 StGB müssen bei Wahlkampfspendenfällen einschränkend ausgelegt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs folgt dies aus dem Gesichtspunkt der passiven Wahlgleichheit. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2005, 509 wird teils auch als „NStZ 05, 509“, „NStZ 2005, S. 509“ oder „NStZ 05, S. 509“ zitiert.