Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2016, 311
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2016, Seite: 311
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2016, 311:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.11.2015
- XII ZR 114/14 -
BGH: Änderung der Miethöhe bedarf stets der Schriftform
Ändern die Mietvertragsparteien die Höhe der Miete, so bedarf dies stets der Schriftform. Voraussetzung ist aber, dass die Änderung der Miethöhe für mindestens ein Jahr erfolgt und vom Vermieter nicht jederzeit widerrufen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2016, 311 wird teils auch als „NJW 16, 311“, „NJW 2016, S. 311“ oder „NJW 16, S. 311“ zitiert.