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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2015, 849

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 849

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 849:

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom23.10.2014
- C-359/11 und C-400/11 -

Strom- und Gaskunden müssen rechtzeitig vor Inkrafttreten von Änderung über Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden

Verbraucher, die im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht mit Strom und Gas beliefert werden, müssen rechtzeitig vor Inkrafttreten jeder Preiserhöhung über deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden. Da die vorliegend in Rede stehende deutsche Regelung eine solche Information nicht vorsieht, verstößt sie gegen die „Stromrichtlinie“ 2003/54 und gegen die „Gasrichtlinie“ 2003/55. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2015, 849 wird teils auch als „NJW 15, 849“, „NJW 2015, S. 849“ oder „NJW 15, S. 849“ zitiert.