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Samstag, 27. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2015, 564

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 564

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 564:

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom03.12.2014
- 4 UF 112/14 -

Abhebung von Sparguthaben des Kindes durch Eltern kann Schaden­ersatz­anspruch des Kindes begründen

Heben die Eltern vom Sparkonto der Kinder Gelder ab und gleichen sie den Verlust nicht aus, so kann dies einen Anspruch auf Schadenersatz des Kindes gemäß § 1664 BGB begründen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das Sparguthaben der Kinder nicht für Unter­halts­leistungen genutzt werden darf, wie zum Beispiel Urlaubsreisen, Ein­richtungs­gegen­stände für das Kinderzimmer oder Geschenke. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2015, 564 wird teils auch als „NJW 15, 564“, „NJW 2015, S. 564“ oder „NJW 15, S. 564“ zitiert.



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