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Samstag, 27. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2015, 411

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 411

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 411:

Bundesgerichtshof, Urteil vom11.11.2014
- VI ZR 76/13 -

BGH: Widersprüche in Gutachten im Arzthaftungsprozess müssen durch Tatrichter aufgeklärt werden

Widersprechen sich in einem Arzthaftungsprozess mehrere Gutachten, so muss der Tatrichter die Widersprüche aufklären, selbst wenn es sich um Privatgutachten handelt. Ohne eine nachvollziehbare Begründung darf der Tatrichter keinem Gutachten den Vorzug geben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2015, 411 wird teils auch als „NJW 15, 411“, „NJW 2015, S. 411“ oder „NJW 15, S. 411“ zitiert.



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