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Fundstelle: NJW 2015, 1359
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 1359
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 1359:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom27.01.2015
- 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 -
Pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist. § 57 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sind daher verfassungskonform dahingehend einzuschränken, dass von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen. § 57 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes, der als Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen konzipiert ist, verstößt gegen das Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Art. 33 Abs. 3 GG) und ist daher nichtig. Die Entscheidungen der Arbeitsgerichte in den Ausgangsverfahren genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht; das Bundesverfassungsgericht hat sie aufgehoben und die Verfahren an die Landesarbeitsgerichte zurückverwiesen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2015, 1359 wird teils auch als „NJW 15, 1359“, „NJW 2015, S. 1359“ oder „NJW 15, S. 1359“ zitiert.