Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2012, 1095
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2012, Seite: 1095
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2012, 1095:
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom09.03.2011
- 3 Ss 20/11 -
Anlasslose Anwahl der Notrufnummer stellt Missbrauch von Notrufen dar
Wird die Notrufnummer 110 anlasslos angewählt, so stellt dies einen Missbrauch von Notrufen dar. Dies ist gemäß § 145 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2012, 1095 wird teils auch als „NJW 12, 1095“, „NJW 2012, S. 1095“ oder „NJW 12, S. 1095“ zitiert.