Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2005, 1050
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2005, Seite: 1050
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2005, 1050:
Bundesgerichtshof, Urteil vom09.09.2004
- I ZR 93/02 -
Werbende dürfen Passanten nicht grenzenlos belästigen
Werden Passanten an öffentlichen Orten durch einen Werbenden gezielt angesprochen, ohne dass der Werbezweck eindeutig erkennbar ist, liegt eine unzumutbare Belästigung vor. Eine solche Werbemethode ist wettbewerbswidrig und daher unzulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2005, 1050 wird teils auch als „NJW 05, 1050“, „NJW 2005, S. 1050“ oder „NJW 05, S. 1050“ zitiert.